Tanzen unter freiem Himmel, Alkoholverbot im Stadtpark – das gilt ab dem Wochenende

Dr. Peter Tschentscher auf der LPK vom 1. Juni 2021
Dr. Peter Tschentscher auf der LPK vom 1. Juni 2021 - Bildnachweis: HAMBURG INSIDE

Der Senat hat heute die neuen Corona-Regeln vorgestellt. Es werden mit maximal 250 Teilnehmern wieder Open-Air-Events möglich sein, im Stadtpark gibt es abends ein Alkoholverbot und die Gültigkeit der Schnelltests wird auf 48 Stunden erhöht.

Auf der heutigen Landespressekonferenz haben der erste Bürgermeister Dr. Tschentscher (SPD), der Innensenator Andy Grote (SPD) und der Senatssprecher Marcel Schweitzer die neuen Corona-Regeln vorgestellt, die ab dem kommenden Freitag (2. Juli) gelten sollen.

Wie in vielen anderen Bundesländern auch, soll das Tanzen unter freiem Himmel wieder erlaubt werden. Dabei gelten allerdings ein paar Einschränkungen:

  • maximal 250 Teilnehmer, abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche
  • Nachweis eines negativen Tests, Genese und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen
  • Teilnahme nur nach Voranmeldung erlaubt
  • Kontaktnachverfolgung erforderlich

Im Bereich Reeperbahn und Sternschanze wird es wohl keine entsprechenden Angebote geben, denn dort gilt weiterhin ein Alkoholverbot ab 23 Uhr, auch für Clubs mit entsprechenden Außenflächen.

Als Konsequenz aus den Ausschreitungen im Stadtpark gilt künftig freitags und samstags ab 21 Uhr ein Alkoholverbot im Stadtpark, das bis zum kommenden Morgen um 6 Uhr gilt.

Schnelltests waren bisher 24 Stunden gültig, künftig werden sie 48 Stunden gültig sein.

An der Sperrstunde für die Innengastronomie will der Senat hingegen trotz einstelliger Inzidenz weiterhin festhalten, Öffnungsschritte für Clubs wird es erst bei ausreichender „Durchimpfung“ geben.

Woran der Senat diese Durchimpfung festmacht, blieb auch auf Nachfrage offen.