Senat blickt bei den eigenen Corona-Regeln nicht durch

Gastronomie zu Corona-Zeiten
Gastronomie zu Corona-Zeiten (Symbolbild) - Bildnachweis: Alexandra_Koch / Pixabay

Wer darf eigentlich aufmachen, wer nicht, und warum? Fragen, die der Senat als das zuständige Organ, welches die entsprechenden Regelungen erlässt, eigentlich beantworten können müsste. Eigentlich.

Schankwirtschaft und Bar – wo ist der Unterschied?

Die Event- und Gastronomiebranche ist eine der am härtesten betroffenen: lange Zeit ging garnichts, dann ging ein bißchen was, und dann wurde es skuril: eine Schankwirtschaft darf öffnen, eine Bar nicht. Wer ist was, und warum ist das so.

Ob eine Lokalität eine Bar oder eine Schankwirtschaft ist, ist von außen nicht erkennbar: es hilft einzig und allein der Blick in die Konzession. Dort steht, um was für eine „gaststättenrechtliche Einrichtung“ es sich handelt – fast so ein Wortungetüm, wie „Tanzlustbarkeit“; so nennen Beamte beispielsweise Clubs.

Wer also wissen wollte, ob der denn von den – selbst für die DEHOGA – überraschend kommenden Lockerungen profitieren kann, schaute in seine Konzession. Steht dort Schankwirtschaft: alles gut. Steht dort Bar: langes Gesicht.

Telefonische Auskunft vom Senat? Fehlanzeige.

Doch warum ist das eigentlich so? Was unterscheidet denn – für den Senat – das eine vom andern, und wieso darf das eine öffnen, das andere aber nicht?

Eine Frage, die ich auch der Pressestelle des Senats gestellt habe. Telefonisch bin ich hier leider erfolglos geblieben, die Dame war zwar nett und bemüht, konnte mir aber weder den Unterschied erläutern, noch die Idee, die sich hinter einer Trennung der beiden Arten im Sinne der Corona-Lockerungen verbirgt.

Das ist erstmal kein gutes Zeichen, denn immerhin ist es eben dieser Se…