Politik verordnet Home-Office – Betriebe bleiben auf den Kosten sitzen, Behörden werden so gut wie nie kontrolliert

Home-Office
Home-Office - Bildnachweis: Bella H. / Pixabay

Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden Betriebe verpflichtet, Home-Office zu ermöglichen – auf den Kosten bleiben die Betriebe allerdings sitzen. Das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert fleißig und spricht Rügen aus, nur in den eigenen Reihen ist man mit Kontrollen sehr sparsam.

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Seit Pandemiebeginn mischt sich die Poltik massiv in die Belange tausender Betriebe ein. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Home-Office anbieten, wenn die betrieblichen Belange das zulassen. Dies ist seit dem 27. Januar mittlerweile länderübergreifend sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Ganz praktisch heißt das: wer nicht im Betrieb arbeiten muss (Schlosser, Reinigungskräfte, Hausmeister, verarbeitende Industrie, etc.), dem muss der Arbeitgeber Home-Office ermöglichen. Das betrifft daher so gut wie jeden normalen Verwaltungsmitarbeiter.

Der Staat greift so in noch nie dagewesener Intensität in das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers ein: normalerweise ist es Sache des Arbeitgebers, wie, und vor allem auch wo, er seine Mitarbeiter einsetzt. Diese Freiheit wird den Arbeitgebern nun von der Politik per Rechtsverordnung genommen. Auch hier im Übrigen ohne die vorgeschriebene parlamentarische Beteiligung.

Auf die Betriebe kommen durch diese Regelungen massive Kosten zu. Wer bisher normal an einem PC im Büro arbeitete, muss nun vom Arbeitgeber mit einem Notebook versorgt werden, es müssen zusätzliche Lizenzen für Betriebssystem, Office-Lösungen und andere Produkte gekauft werden, die zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel Finanzsoftware.

Je einem neu geschaffenen Home-Office Arbeitsplatz kommt man da recht schnell auf Beträge, die bei etwa 2.500 Euro beginnen, aber auch schnell im fünfstelligen Bereich ankommen, wenn beispielsweise noch Tische, Stühle, Drucker, Internetzugänge oder Monitore beschafft werden müssen. Auch das ist die Pflicht des Arbeitgebers, denn er muss die Anforderungen des Arbeitsschutzes beachten.

Unberücksichtigt bleiben dabei Kosten, die ein Betrieb noch für eventuelle Hardware aufbringen muss, die den Mitarbeitern die sichere Einwahl in das Netzwerk des Arbeitgebers ermöglichen (VPN), eventuell muss auch der DSL-Anschluss „aufgebohrt“ werden, um den steigenden Datenverkehr zu ermöglichen. Wer bisher keine eigene IT-Abteilung hat, wird sich externer Dienstleister bemühen müssen, die auch bezahlt werden wollen. Die entstehenden Kosten sind enorm.

Auf den Kosten bleiben die Betriebe sitzen, die Politik bietet keinerlei Unterstützung an, obwohl es die Politik ist, die die Betriebe entsprechend verpflichtet.

Wenn man bedenkt, dass selbst jetzt noch unzählige Betriebe auf die regulären Corona-Hilfen warten, fragt man sich, in welcher Realität die Verantwortlichen in der Politik eigentlich leben.

Ein finanzieller Ausgleich zur Anschaffung von Arbeitsmitteln durch die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht vorgesehen.

Valerie Landau, stellv. Pressesprecherin der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Die Kritik aus der Wirtschaft ist groß, wie der NDR berichtet.

Natürlich machen Regeln keinen Sinn, wenn man sie nicht kontrolliert. Daher prüft das Amt für Arbeitsschutz regelmäßig Betriebe darauf, ob Home-Office auch entsprechend angeboten wird. Diese Prüfungen haben mit Stand vom 19. Februar ergeben, dass 21 % der überprüften Betriebe das Home-Office Angebot trotz bisheriger Bemühungen noch ausweiten müssen.

Anders formuliert: jeder etwa fünfte Betrieb muss weiterhin investieren, ohne dafür entschädigt zu werden.

Die Regeln gelten natürlich auch für Behörden und andere städtische Einrichtungen, wie beispielsweise die Stadtreinigung. Hier halten sich die Kontrolleure aber auffällig zurück. Von den bisher 2.200 Kontrollen fanden nur 8 bei Behörden und städtischen Einrichtungen statt – bei 7 davon wurden Beanstandungen festgestellt. Eine Quote, die ein vielfaches über der Quote in der freien Wirtschaft liegt. Die Kontrollen müssten hier also eigentlich massiv verstärkt werden, scheint es doch deutliche Defizite zu geben.

In diesem Jahr kontrollierte das Amt für Arbeitsschutz etwa 750 Betriebe. Anzahl der Kontrollen in Behörden oder städtischen Betrieben: Null.

Klingt absolut unglaublich, ist aber wahr. Der allgemein bekannte Personalmangel sei Schuld, versuchte sich der Senat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) zu erklären.

Das muss man erst mal verinnerlichen: 2.200 Kontrollen in der privaten Wirtschaft, aber nur 8 Kontrollen in Behörden. Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen.