Lockerungen in Hamburg: weiterhin viel Ungewissheit

Bürgermeister Peter Tschentscher nach der MPK vom 16.02.2022
Bürgermeister Peter Tschentscher nach der MPK vom 16.02.2022

Auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich der neu gewählte Bundeskanzler mit den Regierungschefs der Bundesländer auf die schrittweise Rücknahme der coronabedingten Grundrechtseinschränkungen verständigt. Hamburg hält sich weiterhin bedeckt und spricht viel von Möglichkeiten, wenig von konkreten Plänen.

Kritiker sprechen von zu langsamen Lockerungen, teilweise auch von einer Salami-Taktik, Befürworter der immer noch weitreichenden Grundrechtsbeschränkungen geht es hingegen zu schnell, von einem „Freedom Day“ wollen sie erst recht nichts wissen.

Die MPK konnte dabei gestern zumindest eine einheitliche Linie festlegen, die für alle Bundesländer gelten soll:

  • In einem ersten Schritt, der „ab sofort“ gilt, sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen: bisher durften sich maximal zehn Personen treffen, diese Grenze fällt ersatzlos, es sind wieder Treffen in beliebiger Anzahl möglich. Für Ungeimpfte und Personen ohne bisherige Infektion bleibt es allerdings bis zum 19. März bei den bisherigen Einschränkungen.

    Weiterhin sollen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel (bisher 2G oder 2G Plus) fallen, eine Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • In einem zweiten Schritt, ab dem 4. März, sollen Gastronomie und Hotellerie Gäste wieder unter 3G-Bedingungen empfangen dürfen. Clubs und Discotheken sollen wieder unter 2G Plus-Bedingungen öffnen dürfen.
  • Der dritte und letzte Öffnungsschritt ab dem 19. März sieht vor, dass alle weiteren Beschränkungen fallen, lediglich die Maskenpflicht soll bestehen bleiben.

In Hamburg bedeutet das konkret, dass ab diesem Samstag auch die Sperrstunde fällt. Damit kommt der Senat einigen Klagen von Gastronomen zuvor, die die rechtliche Zulässigkeit von den Gerichten überprüfen lassen wollten.

Die in Hamburg bis vor kurzem geltende 2G Plus-Pflicht im Einzelhandel wurde gegen eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt, damit war Hamburg auch eines der letzten Bundesländer, das Ungeimpfte aus dem Einzelhandel ausgeschlossen hat.

Ob Clubs und Discotheken aber ab dem 4. März in Hamburg wirklich wieder öffnen dürften, ist noch ungewiss, der Bürgermeister hat sich sehr unverbindlich ausgedrückt. Er sprach von „können“ und „sollen“, nicht aber von „werden“.

Was dem Otto-Normal-Bürger recht unbedeutend vorkommen mag, ist in der politischen und juristischen Sprache von großer Bedeutung.

Können und sollen heißt nichts anderes als „ist möglich“. Nur ein „muss“ oder „wird“ bedeutet auch, dass konkret etwas umgesetzt wird.

Denn nach wie vor gilt, dass jedes Bundesland immer noch nach eigenem Ermessen strengere Corona-Regeln anwenden darf, allerdings keine leichteren Corona-Regeln.

Betreiber von Clubs und Discotheken tappen damit weiter im Dunkeln und müssen auch jetzt noch warten, wann genau sie wieder öffnen dürfen und welche weiteren Vorgaben auf sie zukommen. Denkbar wäre etwa, dass es auch mit einer möglichen Öffnung wieder zu einer Maskenpflicht beim Tanzen kommt, was viele Betreiber von einer Öffnung abhalten könnte.