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Die Presse ist frei, so schreibt es unser Grundgesetz. Und Behörden sind verpflichtet, Presseanfragen zu beantworten, so schreibt es das Presserecht. Den Hamburger Senat interessiert das zusehends immer weniger. Kritische Presseanfragen werden ignoriert – eine gefährliche Entwicklung.
Oft wird die Presse in unserem Land als die vierte Gewalt bezeichnet. In der Theorie genießt die Presse daher gewisse Rechte, die es ihr ermöglichen soll, frei und unabhängig zu berichten.
Rechtliche Einordnung der Presse
Das beginnt im Grundgesetz („Die Pressefreiheit [… wird] gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“) und zieht sich durch die Pressegesetze der jeweiligen Bundesländer.
Auch das Hamburger Presserecht definiert die Presse als frei, unabhängig und verbietet ihre willkürliche Einschränkung und Behinderung. Eingeschränkt wird die Presse in Hamburg, wie in allen anderen Bundesländern auch, vernünftigerweise und ausschließlich durch das Grundgesetz und andere Gesetze.
Auskunftsrecht der Medien
Auch in Hamburg hat die Presse gegenüber Behörden ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht – Behörden sind erst einmal grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Presse zu beantworten.
Ausnahmsweise können Behörden solche Antworten verweigern, die beispielsweise ein laufendes Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren betreffen, Amtsgeheimnisse offenbaren würden, oder die schützenswerten Interessen anderweitig Beteiligter betreffen würden.
Liegen solche Ausnahmen allerdings nicht vor, hat die betroffene Behörde die Anfragen der Presse zu beantworten.
Zuständigkeiten für Anfragen
In Hamburg hat jede Behörde, jeder Bezirk und auch der Senat eine eigene Pressestelle. Ein kleiner Luxus, nicht jedes Bundesland ist hier so gut aufgestellt.
Es gibt entsprechende Listen, in denen die verschiedenen Medien die zuständige Pressestelle ausfindig machen können und ihre Fragen dann dort platzieren.
Den Medien geht es hierbei anfangs aber auch oft nicht anders, als Bürgern: man kennt es, oft ist es gar nicht so einfach, ausfindig zu machen, wer, bzw. welche Behörde, eigentlich zuständig ist. Med…