
Inhalt
Die Presse ist frei, so schreibt es unser Grundgesetz. Und Behörden sind verpflichtet, Presseanfragen zu beantworten, so schreibt es das Presserecht. Den Hamburger Senat interessiert das zusehends immer weniger. Kritische Presseanfragen werden ignoriert – eine gefährliche Entwicklung.
Oft wird die Presse in unserem Land als die vierte Gewalt bezeichnet. In der Theorie genießt die Presse daher gewisse Rechte, die es ihr ermöglichen soll, frei und unabhängig zu berichten.
Rechtliche Einordnung der Presse
Das beginnt im Grundgesetz („Die Pressefreiheit [… wird] gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“) und zieht sich durch die Pressegesetze der jeweiligen Bundesländer.
Auch das Hamburger Presserecht definiert die Presse als frei, unabhängig und verbietet ihre willkürliche Einschränkung und Behinderung. Eingeschränkt wird die Presse in Hamburg, wie in allen anderen Bundesländern auch, vernünftigerweise und ausschließlich durch das Grundgesetz und andere Gesetze.
Auskunftsrecht der Medien
Auch in Hamburg hat die Presse gegenüber Behörden ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht – Behörden sind erst einmal grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Presse zu beantworten.