Hamburg hinkt in Sachen Corona hinterher: was ist aktuell erlaubt?

Corona-Regeln
Corona-Regeln - Bildnachweis: Gerd Altmann / Pixabay

In der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungen der Länder vom 6. Mai wurden weitere Lockerungen beschlossen. Hamburg hat diese Lockerungen aber bisher nur teilweise umgesetzt und hinkt mit einigen hinterher. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Situation.

Kontaktbeschränkungen weiterhin restriktiv

Die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen haben sich darauf verständigt, die Beschränkungen, die bisher galten, zu lockern: bisher war es nur erlaubt, sich mit Personen, mit denen man zusammenlebt, oder einer einzigen weiteren Person, im Freien aufzuhalten.

Jetzt darf man sich auch mit Personen eines weiteren Hausstandes im Freien aufhalten. Bedeutet konkret: Familie A darf mit mehreren Personen, also nicht nur noch einer, von Familie B nach draußen.

Hamburg hat diese Regelung bisher nicht übernommen und hält aus nicht nachvollziehbaren Gründen an der alten Regel fest.

Gottesdienste (eingeschränkt) wieder zulässig

Gottesdienste und ähnliche religiöse Zusammenkünfte dürfen unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen (Mindestabstand, Mund-Nase-Schutz, etc.) wieder stattfinden.

Beschränkungen für Trauerfeiern und Beerdigungen werden gelockert

Wo bisher eine maximale Personenanzahl festgelegt war, gelten mittlerweile „nur“ noch die bekannten Einschränkungen.

Eine feste Obergrenze an Teilnehmenden ist nicht mehr vorgesehen, jetzt ist die Teilnahme aller im „engen familiären oder persönlichen Kreis“ erlaubt.

Autokinos zulässig

Autokinos sind nun unter einigen Voraussetzungen zulässig.

Das Wichtigste:

  • Ton gibts „nur“ per Radio, keine großen Anlagen
  • Tickets nur online erhältlich und kontaktlose Kontrolle
  • Autos müssen geschlossen sein (keine offenen Cabrios)
  • kein Verlassen des Autos (Pipi-Pausen sind erlaubt)

Sportplätze dürfen beschränkt wieder genutzt werden

Sportplätze im Freien dürfen wieder zum „Individualsport“ genutzt werden. Mannschaftssport bleibt also weiterhin verboten, wer aber auf einem Sportplatz seine Runden drehen möchte, Kugelstoßen oder ähnliches trainieren möchte, darf dies unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wieder tun.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Sportplatzbetreiber seinen Sportplatz hierfür wieder öffnet.

Clubheime, Umkleidekabinen und Toilettenanlagen dürfen allerdings nicht benutzt werden und müssen geschlossen bleiben.

Spielplätze wieder geöffnet

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr darf wieder getobt werden. Personen ab 14 Jahren müssen sich an die Kontaktbeschränkungen halten, für Personen unter 14 Jahren wird dies „dringend empfohlen“.

Schließung der Gastronomie wird verlängert

In der alten Fassung waren gastronomische Angebote nur bis zum 6. Mai verboten. In der jetzigen Fassung wurde das Verbot bis zum 31. Mai verlängert.

Club-Schließungen unverändert

Clubs bleiben, wie bisher, bis zum 30. Juni geschlossen.

Neubewertung am 12. Mai

Am kommenden Dienstag wird der Senat erneut zusammenkommen und sich übere weitere Lockerungen austauschen.