AfD verklagt Innensenator Grote

Bereits im Sommer hat die AfD angekündigt, gegen den – aus ihrer Sicht erfolgten – Amtsmissbrauch von Innensenator Andy Grote (CDU) vorgehen zu wollen. Nun macht die AfD ernst, das Verfassungsgericht bestätigt den Eingang eines entsprechendes Antrages.

Grund für den Antrag an das Hamburger Verfassungsgericht war eine Aussage Grotes auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes im Juni 2020:

Insgesamt kann man sagen, dass die AfD auf Konfrontationskurs gegen die den Staat tragenden demokratischen Parteien verstärkt. Das kann man auch in Hamburg beobachten unter anderem durch die Ablehnung der staatlichen Maßnahmen und die Forderung der Aufhebung an staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie. (…) Und in ihren Haltungen sozusagen sich noch stärker als Antipol quasi zu allem positioniert, was auf Senats-, Regierungsebene und überhaupt von den anderen Parteien politisch verfolgt wird.

Innensenator Andy Grote (SPD)

Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat der Innensenator damit nicht nur auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen, und diese Möglichkeit im politischen Meinungskampf eingesetzt.

Er habe damit auch gegen mehrere Artikel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verstoßen.

Dr. Alexander Wolf (AfD)
Dr. Alexander Wolf (AfD) – Bildnachweis: AfD-Fraktion Hamburg

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Dr. Alexander Wolf lässt auch das „Seehofer-Urteil“ nicht unerwähnt; der Bundesgerichtshof ist ebenfalls nach einer Klage der AfD zu dem Schluss gekommen, dass ein Politiker zwar grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung habe, diese aber klar von seiner politischen Funktion trennen müsse.

Erst recht dürfen keine staatlichen Ressourcen genutzt werden, um den politischen Wettbewerb zu behindern. Und genau hier sieht die AfD das Problem: Grote habe eben genau solche Ressourcen genutzt.

Ein Sprecher des Hamburger Verfassungsgerichtes bestätigte heute den Eingang eines entsprechenden Antrages. In den kommenden Wochen wird daher das Gericht zu prüfen haben, ob Grote sich korrekt verhalten hat, oder nicht.

Erst vor wenigen Monaten hat Grote bereits gegen seine eigenen Corona-Auflagen verstoßen und eine private Wahlparty veranstaltet, obwohl er anderen genau solche Partys verboten hat. Mehrere Oppositionsparteien forderten seinen Rücktritt, ein Innensenator, der gegen seine eigenen Regeln verstoße, sei nicht tragbar.

Der erste Bürgermeister Dr. Tschentscher, ebenfalls SPD, sah jedoch trotz des Verstoßes keinen Grund für Konsequenzen. Sollte das Verwaltungsgericht jedoch feststellen, dass Grote rechtswidrig gehandelt hat, könnte es für den Innensenator dünn werden.

Eine Verletzung der Hamburger Verfassung durch den Innensenator kann ein Bürgermeister nicht mehr tolerieren, ohne sich selber dabei unglaubwürdig zu machen.