Demo-Verbot in Berlin – Angriff auf unser Grundgesetz?

Demontration
Demontration (Symbolbild) - Bildnachweis: Niek Verlaan / Pixabay

Die zuständige Behörde hat die für Samstag angemeldete Großdemonstration gegen die geltenden Corona-Maßnahmen nicht genehmigt. Viele der potentiellen Demo-Teilnehmner, aber auch die Veranstalter, verstehen das als Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht. Ist das wirklich so?

Erst einmal ist es natürlich richtig, dass unser Grundgesetz ein „Demonstrationsrecht“ vorsieht – auch, wenn es im Grundgesetz als sogenanntes Versammlungsrecht bezeichnet wird.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 8

Der Rückschluss, dass ein Verbot einer Versammlung nun aber sofort eine Verletzung des Grundrechtes sei, ist etwas (zu) trivial.

Natürlich laufen die Gegner der Corona-Maßnahmen momentan Sturm und versuchen, zu mobilisieren, was zu mobilisieren geht, bezeichnen das Verbot als „Angriff auf unsere Verfassung“ und wollen sich gerichtlich wehren.

Dabei wird allerdings (vermutlich bewusst) verkannt, dass die Demo nicht der Demo wegen verboten wurde, sondern, weil der Anmelder in der Anmeldung schon angekündigt hat, auf die Masken verzichten zu wollen.

Wer also schon vor einer Demo angekündigt, auf genau eben dieser Demo bestehende Regeln mißachten zu wollen, muss damit rechnen, dass die zuständige Behörde entsprechend ablehnend reagiert.

Auch wenn sich die Demo – unter anderem – gegen eben jene Masken richtet, sieht die derzeitige Rechtslage ihr Tragen (noch) vor. Wir leben in einem Land, in dem jeder gegen Gesetze demonstrieren darf. Aber eben nicht unter Mißachtung der geltenden Gesetze.

Man stelle sich diese Theorie, die die Anmelder offenbar verfolgen, einmal in einem anderen Kontext vor:

Aus irgendeinem abstrusen Grund möchte eine Gruppe für die Legalisierung von Mord demonstrieren. Nun steht in dem Schreiben, dass die Gruppe zur Anmeldung den Behörden vorlegt, dass sie der Meinung seien, Mord gehöre legalisiert, und daher beabsichtige man, auf der Demo auch Menschen zu ermorden.

Klingt total abstrus und bescheuert? Ja, klar. Aber nichts anderes passiert momentan in Berlin: die Vorankündigung, absichtlich gegen geltendes Recht verstoßen zu wollen.

In aller Deutlichkeit: niemand will den Anmeldern ihr Recht verweigern, gegen die Corona-Beschränkungen zu demonstrieren. Aber dabei müssen auch sie sich an geltende Regeln halten – auch wenn diese geltenden Regeln genau die sind, gegen die demonstriert werden soll.

Die Anmelder stellen sich nun als Opfer dar, man wolle ihnen die Grundrechte verwehren. In den sozialen Medien wird genau deswegen zu Widerstand aufgerufen, in einigen Telegram-Kanälen wird sogar schon Waffengewalt als legitim angesehen, man muss ja „schließlich das Grundgesetz schützen“.

Aber vor wem denn? Die einzigen, die derzeit eine Mißachtung der geltenden Regeln planen, sind die Anmelder der Demo und ihre Anhänger. Gegen diese Personen müssen alle anderen, die sich an geltende Regeln und Gesetzte geschützt werden.

Es bleibt spannend. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels lag dem Berliner Verwaltungsgericht noch keine Beschwerde der Anmelder vor.