Gesundheitsbehörde appelliert: nicht wahrgenommene Impftermine absagen

Hamburger Messehallen
Hamburger Messehallen - Bildnachweis: Juliette Kober / Pixabay

Wer versehentlich bereits einen Impftermin gebucht hat, aber noch gar nicht berechtigt ist, soll diesen Termin keineswegs verfallen lassen, sondern stornieren. Andernfalls bleiben diese Termine im System gesperrt und blockieren Impfungen für Impfberechtigte.

In den vergangenen Tagen konnten erstmals einige Impftermine nicht durchgeführt werden, weil die Personen, die Termine gebucht hatten, nicht erschienen sind. Für jeden gebuchten Termin werden allerdings Kapazitäten im Impfzentrum blockiert.

Wenn Termine verfallen, wird damit das Impftempo verlangsamt – denn zwar bleibt dadurch kein Impfstoff ungenutzt, dieser wird für die nächsten Berechtigten genutzt. Allerdings bleiben dadurch zeitliche Möglichkeiten verplant, in denen Schutzimpfungen hätten durchgeführt werden können.

Wird im Impfzentrum festgestellt, dass Personen derzeit noch nicht berechtigt sind, ist das Personal im Anmeldebereich angewiesen, die Impfung zu verweigern. Gleiches gilt für das Anliegen, die Zweitimpfung früher als vorgesehen durchführen zu lassen. In beiden Fällen müssen Personen im Zweifel abgewiesen werden und sollten aus diesem Grund erst dann einen Termin buchen und wahrnehmen, wenn auch ein entsprechender Aufruf erfolgt ist.

Wer sich in der Annahme, bis zum Impftermin berechtigt zu sein, Termine gebucht hat, aber tatsächlich derzeit noch nicht berechtigt ist, soll daher unbedingt die nicht nutzbaren Termine stornieren. Menschen, die vorrangig eine Schutzimpfung erhalten können, müssen andernfalls länger warten, und die Terminvergabe insgesamt wird verlangsamt.

Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Dieser Weg ist auch zu nutzen, um Termine gegebenenfalls zu stornieren. Abzuwarten, bis ein Aufruf erfolgt, zieht keine Nachteile nach sich: Die Termine, die zur Buchung freigegeben werden, finden in Hamburg derzeit sehr zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Im Impfzentrum selbst wird in jedem Fall die Berechtigung überprüft, eine Bescheinigung muss vorgelegt werden.

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen und die stets aktualisierte Liste der derzeit aufgerufenen Personengruppen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.