Corona-Schutzimpfungen für über 70-Jährige in Krankenhäusern

Impfstoff von BioNTech
Impfstoff von BioNTech - Bildnachweis: x3 / Pixabay

Auch in Krankenhäusern wird demnächst eine Corona-Schutzimpfung für derzeit zur Impfung berechtigte Personen im Alter von über 70 Jahren möglich sein. Sie können damit entscheiden, ob sie die Schutzimpfung im Impfzentrum, einer Arztpraxis oder einem nahegelegenen Krankenhaus erhalten wollen.

Das Agaplesion Diakonieklinikum in Eimsbüttel, das Albertinen-Haus in Schnelsen, das Bethesda Krankenhaus Bergedorf, das Asklepios Klinikum Nord in Langenhorn und das Asklepios Klinikum Harburg werden in den kommenden Wochen Impfstationen in Betrieb nehmen und Schutzimpfungen gegen Covid-19 anbieten. So sollen bis zu 3.000 Impfungen pro Woche möglich sein.

Ab dem Wochenende werden im Agaplesion Diakonieklinikum die Impfungen aufgenommen. Gestartet wird ab diesem Samstag, 1. Mai, mit einer Impfstraße und Terminen an den Wochenenden. Die weiteren Häuser folgen im Laufe der kommenden Wochen.

Zuvor hatten Krankenhäuser bereits Impfstofflieferungen der Stadt erhalten, um ausgewählte Patientinnen und Patienten zu impfen, sofern keine medizinischen Hinderungsgründe bestehen. Das Impfangebot wird nun aufgrund der Bereitschaft der Krankenhäuser auf die breite Bevölkerung ausgeweitet. Personen, die einen Impftermin buchen wollen, müssen nicht zuvor im Krankenhaus behandelt worden sein.

Wir bereiten uns darauf vor, schrittweise weitere Impfmöglichkeiten zu schaffen. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können immer mehr Menschen zur Impfung aufgerufen werden. Damit wir das Tempo aber weiter steigern können, brauchen wir dann auch mehr Orte, an denen Schutzimpfungen angeboten werden. Die Krankenhäuser bieten über die Stadt verteilt eine regionale Möglichkeit, einen Impftermin mit kurzen Wegen wahrzunehmen und helfen uns, mit dem Impfen noch schneller voranzukommen.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard

Das Impfangebot der Krankenhäuser richtet sich gemäß der geltenden Priorisierung derzeit ausschließlich an Personen über 70 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg.

Personen, die aus anderen Gründen als ihrem Alter zur Impfung berechtigt sind, müssen ihre Berechtigung mit einem geeigneten Nachweis belegen – diese Prüfung kann nur im Impfzentrum erfolgen, weshalb beispielsweise Personen, die aufgrund ihres Berufs impfberechtigt sind, einen Termin im Impfzentrum vereinbaren sollten.

Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Krankenhäuser werden dafür in das bestehende Buchungstool als Impfstandort eingebettet.

Impfungen ohne Terminvereinbarung sind im Interesse eines geordneten Ablaufs weiterhin ausgeschlossen. Das Impfangebot in den Krankenhäusern gilt ausschließlich für Hamburgerinnen und Hamburger, die über 70 Jahre alt sind. Die übrigen derzeit impfberechtigten Personen- und Berufsgruppen sind dazu aufgerufen, einen Termin im Zentralen Impfzentrum oder einer Arztpraxis zu vereinbaren.