Zu lauten Mustang aus dem Verkehr gezogen: Pärchen leistet Widerstand und zieht blank

Ford Mustang
Ford Mustang (Symbolbild) - Bildnachweis: Marcin Machalski / Pixabay

Harburg – Diese Form des Protestes dürften auch erfahrene Polizisten eher selten erleben: nachdem Beamte der Verkehrspolizei einen zu lauten Mustang sicherstellen wollten, leistete die Ehefrau des Fahrers Widerstand und zog, gemeinsam mit ihrem Mann, schließlich blank.

Die Dienstgruppe „Autoposer“ führte gestern in Harburg mehrere Kontrollen durch. Unter anderem überprüften die Beamten in der Winsener Straße einen Ford Mustang mit 305 PS.

Die Kontrolle ergab, dass das Auto das zulässige Standgeräusch überschritt. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass an der Auspuffanlage manipuliert wurde. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin den Ford.

Einverstanden waren sowohl der 56-jährige Fahrer, wie auch dessen Ehefrau als Beifahrerin, damit allerdings überhaupt nicht. Die 35-Jährige verschloss das Fahrzeug mittels Fernbedienung und händigte den Schlüssel auch nach mehrfacher Aufforderung nicht aus.

Als die Beamten ihr den Schlüssel schließlich abnahmen, leistete sie Widerstand. Außerdem beleidigte das Pärchen und deren Begleiter die Polizisten „auf sexueller Basis, in dem sie ihre Hosen herunterließen“, wie ein Polizeisprecher mitteilte.

Im Handschuhfach des Fahrzeuges wurde zudem ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt. Der beschlagnahmte Mustang wurde zum Verwahrplatz der Polizei gebracht.

Die beiden Polizisten wurden durch die Widerstandshandlungen der Frau leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.

Das Paar wurde im Anschluss der Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.

Im Bereich Harburg wurden im Rahmen der Kontrollen noch zwei weitere Pkw sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Das Fahrzeug eines 36-jährigen deutschen Fahrers eines Mercedes GLC 250 CDI mit 204 PS, sowie das Fahrzeug eines 32-jährigen deutschen Fahrers eines Mazda CX-5 mit 176 PS überschritten jeweils das zugelassene Standgeräusch.

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass unzulässige „Soundgeneratoren“ verbaut worden waren, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.