Schwarzfahrer gibt Daten eines Inhaftierten an – auch er sitzt nun in Haft

Fahrzeug der Bundespolizei
Fahrzeug der Bundespolizei (Symbolbild) - Bildnachweis: Lukas Becker / Pixabay

Mitte – Das ging nach hinten los: ein Schwarzfahrer hat Polizisten gegenüber falsche Angaben gemacht. Sein Versuch flog auf, er sitzt nun genau so in Haft wie die Person, dessen Personalien er verwenden wollte.

Gestern Nachmittag stellten DB-Kontrolleure gegen 14:30 Uhr einen 43-jährigen Polen in einer S-Bahn (S1) fest, der ohne den erforderlichen Fahrschein unterwegs gewesen ist. Da er sich nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei angefordert.

An der Haltestelle Stadthausbrücke trafen die angeforderten Bundespolizisten die Mitarbeiter der DB und den Fahrgast. Da der Fahrgast auch gegenüber der Polizei keinen Ausweis vorweisen konnte, machte er mündliche Angaben zu seiner Person.

Eine Überprüfung der Angaben im Polizeisystem ließ die Beamten misstrauisch werden: die angegeben Personalien gehörten zu einem Mann, der aktuell eigentlich inhaftiert sein müsste. Der Fahrgast erklärte, dass er zwar inhaftiert gewesen sei, vor Kurzem allerdings entlassen wurde – seinen Entlassungsschein, der das hätte bestätigen können, hätte er bei einem Freund hinterlegt.

Die Polizisten blieben skeptisch und fragten in der Haftanstalt nach. Dort wurde bestätigt, dass der Mann immer noch inhaftiert sei, eine Zellenkontrolle ergab, dass auch kein Ausbruch stattgefunden hat und der Mann tatsächlich in seiner Zelle sitzt.

Für den Fahrgast ging es daher zum Revier am Hauptbahnhof, wo ihm Fingerabdrücke abgenommen wurden. Recht schnell kam die wahre Identität ans Tageslicht, und auch der Grund für seinen Versuch, fremde Daten anzugeben: der polizeilich bekannte Mann wurde mit einem Untersuchungs-Haftbefehl wegen Verdacht des versuchten schweren Diebstahls gesucht.

Weiterhin bestanden vier Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft wegen Eigentumsdelikten, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Beleidigung gegen den Gesuchten.

Die Bundespolizisten veranlassten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Zuführung des Gesuchten in die U-Haft. Ein weiteres Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Fahrschein), sowie ein Verfahren wegen falscher Angaben der Personalien, wurden eingeleitet.

(ots) Verwendete Quellen: Material von „Bundespolizei Hamburg“, übermittelt durch news aktuell