Skurril: Schläger will Zelle nicht mehr freiwillig verlassen

Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof
Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof (Symbolfoto) - Bildnachweis: Bundespolizei Hamburg

Mitte – Das ist dann wohl doch eher selten: erst widersetzt sich ein Schläger heftig seiner Ingewahrsamnahme, nachdem er einem Schaffner blutig geschlagen hat, dann will er die Zelle nicht mehr freiwillig verlassen, die Polizei muss ihn vor die Tür schieben.

In der gestrigen Nacht befand sich gegen 3:30 Uhr ein 35-jähriger georgischer Staatsangehöriger im Metronom zwischen Hamburg-Harburg und dem Hauptbahnhof. Anderen Fahrgästen war er bereits durch sein lautes und aggressives Verhalten aufgefallen, sie hatten den Zugbegleiter entsprechend informiert.

Der erschien und wollte den Fahrschein des Unruhestifters sehen, doch er legte keinen vor. Stattdessen holte er unvermittelt mit seiner Umhängetasche aus und traf den Schaffner damit so kräftig am Oberarm, dass dieser vor Schmerzen laut aufschrie und eine blutende Wunde davontrug.

Sofort wurde die Hamburger Bundespolizei von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, eine Streife erwartete im Hauptbahnhof am Bahnsteig den einrollenden Zug.

Der Zugbegleiter, der später mittels Rettungswagen zur Behandlung seiner Armverletzung in ein Hamburger Krankenhaus transportiert wurde, zeigte den Beamten vor seinem Abtransport noch den renitenten Reisenden.

Da auf dem Bahnsteig aufgrund des unkooperativen Verhaltens seine Identität nicht geklärt werden konnte, sollte er der dortigen Wache zugeführt werden. Damit war er offenbar nicht einverstanden und versuchte mehrfach, sich loszureißen, so dass er schließlich Handschellen verpasst bekam.

Auf der Wache wurde die Identität des 35-Jährigen zweifelsfrei festgestellt und nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen sollte er wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Dafür begleiteten ihn die Beamten zur Ausgangstür. Anstatt jedoch zu gehen, schlug der Georgier plötzlich mit der Faust gegen den Rücken eines Bundespolizisten. Konsequenz: ab in die Zelle, nachdem ein Amtsarzt die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt hat.

Nach einigen Stunden hatte sich der Mann soweit wieder beruhigt, dass er nun aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte. Doch jetzt hatte er augenscheinlich Gefallen am Dasein als Zelleninsasse gefunden und weigerte sich, die Räumlichkeit zu verlassen. Diesen Gefallen taten ihm die Beamten aber nicht und schoben ihn stattdessen mit Nachdruck aus der Polizeidienststelle, von wo aus er seiner Wege ging.

Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlichen Angriffs eingeleitet.

(ots) Verwendete Quellen: Material von „Bundespolizei Hamburg“, übermittelt durch news aktuell