Nach Handydiebstahl: Bundespolizei entdeckt den Dieb – U-Haft

Streife der Bundespolizei vor Sicherheitswache
Streife der Bundespolizei vor Sicherheitswache (Symbolbild) - Bildnachweis: Bundespolizeiinspektion Hamburg

Mitte – Gestern Mittag gegen 13 Uhr erkannten Zivilfahnder der Bundespolizei einen mutmaßlichen Taschendieb am Hauptbahnhof wieder und nahmen diesen vorläufig fest.

Der 44-jährige Mauretanier ist aufgrund von vorhandenem Videomaterial aus Überwachungskameras dringend tatverdächtig, einen Tag zuvor, am 23.03.2022 gegen 15:25 Uhr, einer 60-Jährigen auf einer Rolltreppe am S-Bahnsteig im Hauptbahnhof von hinten das mitgeführte Smartphone aus der Jackentasche entwendet zu haben.

Nach kurzer Zeit bemerkte die Geschädigte den Diebstahl und erstattete umgehend eine Strafanzeige bei der Bundespolizei auf der gemeinsamen Sicherheitswache am Hauptbahnhof. Der Frau war zuvor ein Mann auf der Rolltreppe aufgefallen, der sich ihr sehr dicht näherte.

Umgehend werteten Bundespolizisten das gespeicherte Videomaterial entsprechender Überwachungskameras aus. Der Tatverdächtige sowie die Tathandlung konnten auf dem Material entdeckt werden.

Aufgrund der guten Videoaufnahmen konnten Zivilfahnder der Bundespolizei den Beschuldigten dann gestern Mittag im Rahmen einer gezielten Fahndung am Hauptbahnhof wiedererkennen und vorläufig festnehmen.

„Der mauretanische Staatsangehörige wurde zunächst erkennungsdienstlich behandelt. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Diebstahl wurde eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der polizeilich wegen Eigentumsdelikten bereits bekannte Mann über den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg der U-Haftanstalt zur Vorführung bei einem Haftrichter zugeführt“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei.

Das Handy konnte bei dem Mann allerdings nicht mehr aufgefunden werden, die Bundespolizei rechnet auch nicht mehr damit: „Nachdem bereits ein Tag nach dem Diebstahl vergangen war, ist es aus polizeilichen Erfahrungswerten heraus eher unwahrscheinlich, dass ein Täter die Beute noch am ‚Mann‘ hat“.

Aus aktuellem Anlass rät die Bundespolizei: „Taschen- und Gepäckdiebe nutzen jede Gelegenheit, um an Diebesgut zu gelangen. Erstatten Sie auf jeden Fall nach einem Eigentumsdelikt UMGEHEND eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Nur so kann Ihnen die Bundespolizei auch im Nachgang weiterhelfen und wie in diesem Fall, nach entsprechender Videoauswertung von Überwachungskameras erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen durchführen“.