Mieter ertappt Einbrecher und nimmt ihn selbst vorläufig fest

Einbrecher am Werk
Einbrecher am Werk (Symbolbild) - Bildnachweis: Holger Kraft / Pixabay

Eimsbüttel – Damit hat der Wohnungseinbrecher vermutlich nicht gerechnet: der anwesende Mieter wurde auf den Einbrecher aufmerksam und nahm ihn selbst vorläufig fest. Nun entscheidet ein Haftrichter über seinen Verbleib.

Heute am frühen Morgen, gegen 5:15 Uhr, brach ein 21-jähriger Rumäne in die falsche Wohnung ein. Der Mieter einer Erdgeschosswohnung in der Johann-Wenth-Straße in Stellingen wurde von Geräuschen aus seinem Wohnzimmer geweckt.

Als er nach der Ursache schaute, sah er einen ihm unbekannten Mann, der gerade seinen Wohnzimmerschrank durchwühlte. Dieser hatte sich über ein auf Kipp gestelltes Fenster Zutritt zu der Wohnung verschafft.

Der Wohnungsinhaber zögerte nicht lange und nahm den Fremden unmittelbar fest. Anschließend alarmierte er die Polizei und übergab ihnen den Einbrecher.

Was viele nicht wissen: jeder ist berechtigt, unbekannte Personen auf frischer Tat vorläufig festzunehmen, solange die Polizei sofort verständigt wird; notfalls auch gewaltsam. Dieses Recht nennt sich umgangssprachlich auch Jedermannsrecht und findet seine Grundlage im Paragraphen 127 der Strafprozessordnung.

Der Kriminaldauerdienst übernahm die ersten Maßnahmen und ordnete die erkennungsdienstliche Behandlung des Einbrechers an. Bei seiner Durchsuchung stellten sie außerdem mögliches Einbruchswerkzeug sicher.

Mittlerweile werden die Ermittlungen von Polizisten des Landeskriminalamtes fortgesetzt, sie prüfen das Vorliegen von Haftgründen und die Vorführung vor einen Haftrichter.

Diese Entscheidung über U-Haft steht derzeit noch aus.

(ots) Verwendete Quellen: Material von „Polizei Hamburg“, übermittelt durch news aktuell