Zu oft ohne Führerschein erwischt: 9 Monate Haft

Für den Widerholungstäter gab es keine Bewährung

Gefängniszelle
Gefängniszelle (Symbolbild) - Bildnachweis: Ichigo121212 / Pixabay

Wandsbek – Elf mal vorbestraft, neun Eintragungen in Flensburg, vier mal ohne Führerschein erwischt: für den Angeklagten sah die Richterin nur noch die Haft als Möglichkeit, um ihn wieder auf den rechten Weg zu bringen. Seine Ehefrau, die die Fahrten ohne Führerschein wissentlich duldete, muss 6.400 Euro Geldstrafe zahlen.

Eine selbstständige Gerüstbauerin und ihr Ehemann, beide haben drei gemeinsame Kinder, saßen heute auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Wandsbek.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: der Angeklagte soll mehrere Male ohne Führerschein erwischt worden sein, teilweise auch deutlich zu schnell. Seine Ehefrau, in dessen Firma der Gerüstbauer angestellt ist, soll die auf sie angemeldeten Fahrzeuge dafür zur Verfügung gestellt haben, obwohl sie wusste, dass ihr Mann nie einen in Deutschland gültigen Führerschein besessen hat.

Bei den Fahrzeugen handelte es sich durchweg um hochwertige Wagen: mehrere Porsche, teils sogar golden foliert. Wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung anmerkte, lauteten die Nummernschilder auf die Initialen des Angeklagten, was sie als weiteres Indiz dafür wertete, dass die Angeklagte die Fahrzeuge ganz bewusst für ihren Ehemann angeschafft und zugelassen habe.

Die beiden Angeklagten machten von ihrem Recht, sich nicht zur Sache zu äußern, Gebrauch und ließen ihre Anwälte für sich sprechen. Der Anwalt des Mannes räumte ein, dass es tatsächlich den Tatsachen entsprach, dass sein Mandant ohne Führerschein unterwegs gewesen sei. Der Anwalt der Frau gab im Laufe des Verfahrens garkeine Erklärung ab und ergriff erst in seinem Plädoyer das Wort.

Als Zeugen wurden zwei Polizisten gehört, einer davon von der „Soko Autoposer“, die den Angeklagten in der Vergangenheit als Fahrer angetroffen haben. Beide bestätigten die erhobenen Vorwürfe und kritisierten in einigen, aber nicht allen Fällen, auch die Fahrweise des Angeklagten und sein Verhalten gegenüber der Polizei bei den anschließenden Kontrollen.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Verhandlung Geldstrafen: für den Angeklagten 130 Tagessätze á 50 Euro und eine zweijährige Führerscheinsperre. Für seine Ehefrau wurden 80 Tagessätze á 50 Euro gefordert, begleitet von einem zweimonatigen Fahrverbot.

Der Anwalt des Angeklagten räumte in seinem Plädoyer das Fehlverhalten seines Mandanten ein, gab aber zu bedenken, dass eine erneute Führerscheinsperre keinen wesentlichen Besserungseffekt auf seinen Mandanten erzielen würde. Stattdessen solle man ihm lieber ermöglich, in Deutschland legal Autos zu fahren. Ein konkretes Strafmaß forderte er nicht, sein Mandant zeigte sich jedoch reumütig und gab in seinem letzten Wort zu: „ich bin schuldig“.

Die Angeklagte forderte über ihren Anwalt Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass sie die Nutzung der Fahrzeuge geduldet habe. Ein letztes Wort wollte sie nicht abgeben, ein besonderes Interesse an der Verhandlung konnte man ihr auch nicht ansehen: sichtlich desinteressiert saß sie teilnahmslos neben ihrem Ehemann und beschäftigte sich lieber unter dem Tisch mit ihrem Handy. Grund hierfür könnten die während der Verhandlung eingehenden Anrufe gewesen sein, auf die das gelegentliche Blitzlicht ihres Handys hinwies.

Verurteilt wurde der Angeklagte schließlich zu neun Monaten Haft ohne Bewährung. Die Richterin sah infolge der erheblichen Vorbelastung des Mannes keine andere Möglichkeit mehr, um ihm zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann. Die vorherigen Geld- und auch Bewährungsstrafen hätten den Angeklagten ganz offensichtlich nicht ausreichend beeindruckt. Sie folgte jedoch seinem Anwalt und sah von der Verhängung einer Führerscheinsperre ab.

Für die Angeklagte wurde es teurer, als von der Staatsanwaltschaft gefordert: aus den geforderten 4.000 Euro wurden 6.400 Euro (80 Tagessätze á 80 Euro), dafür verzichtete die Richterin jedoch auf das von der Staatsanwaltschaft geforderte Fahrverbot.

Sofern die beiden Angeklagten mit dem Urteil nicht einverstanden sind, bleibt ihnen eine Woche Zeit, um Rechtsmittel hiergegen einzulegen. Tun sie das nicht, werden sie sich bald für neun Monate deutlich seltener sehen, als jetzt.