Angeklagter lässt Hauptverhandlung platzen

Mitte – Einem 41-jährigen LKW-Fahrer hätte heute vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht werden sollen – er soll einen Taxifahrer angegriffen und verletzt haben. Erschienen ist er jedoch nicht.

Bereits im November letzten Jahres soll der LKW-Fahrer vor dem UKE einen Taxifahrer angegriffen haben.

Dabei beleidigte er den Taxifahrer und schlug auch mit einer Eisenstange auf ihn ein.

Der Taxifahrer erlitt eine Kopfplatzwunde und Prellungen am Handgelenk und am Knie. Der Grund für die Attacke: der Taxifahrer hätte so nah am LKW geparkt, dass der Angeklagte seine Hebebühne nicht mehr absenken konnte.

Bereits am Freitag kündigte der Anwalt des Angeklagten an, dass sein Mandant krank sei und heute vermutlich nicht erscheinen werde. Ein auf den Samstag ausgestelltes ärztliches Attest bestätigte die „Vorankündigung“, der Anwalt erschien heute ohne seinen Mandanten.

Der Richter machte keinen Hehl aus seiner Verärgerung und stellte klar, dass ein „einfaches Attest“, aus dem eine Verhandlungsunfähigkeit nicht hervorgehe, keine ausreichende Entschuldigung darstellt.

Er betonte auch, dass der heutige Termin in der aktuellen Corona-Situation einiges an Vorbereitung erfordert hat und der Termin schon länger fest stand.

In der Folge beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, um die Durchführung des nächsten Termins zu sichern.