
Mitte – Anfang des Monats hat die AfD-Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der es dem Senat ermöglichen sollte, für sogenannte Kleine Anfragen mehr als die vorgeschriebenen acht Tage Zeit zur Beantwortung zu nutzen. Die anderen Bürgerschaftsfraktionen lehnten den Antrag allerdings ab. Warum?
Man mag von der AfD halten, was man will. Fakt ist aber, dass die AfD es in die Bürgerschaft geschafft hat, und dort nun Politik macht. Das ist Demokratie, und damit müssen wir klarkommen. Auch die anderen Parteien. Darf es dann sein, dass Anträge der AfD „aus Prinzip“ abgelehnt werden?
Was wollte die AfD ändern?
Anfang dieses Monats hat die AfD einen Antrag eingebracht, der eine Änderung der Geschäftsordnung vorsah. Abgeordnete können sich sogenannter „Kleiner Anfragen“ und „Großer Anfragen“ bedienen, um vom Senat bestimmte Auskünfte zu erhalten.
Für eine Kleine Anfrage hat der Senat eine Frist von acht Tagen zur Beantwortung; bei Großen Anfragen sind es hingegen vier Wochen. Diese Fristen finden sich in der Geschäftsordnung der Hamburger Bürgerschaft.
Acht Tage sind nicht viel, besonders, wenn viele Akten händisch ausgewertet werden müssen, Statistiken erstellt werden müssen, etc. Das führt oftmals dazu, dass der Senat einige Anfragen nicht oder nicht vollständig beantwortet, und dies immer wieder mit der fehlenden Zeit begründet.