Corona-Verordnung: Gericht kippt 800 m² Grenze

Waage der Gerechtigkeit
Waage der Gerechtigkeit (Symbolbild) - Bildnachweis: succo / Pixabay

Gestern hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung erlassen, die es SportScheck gestattet, seine Filiale in der Mönckebergstraße wieder zu öffnen, obwohl diese über eine Verkaufsfläche von über 800 m² verfügt.

Besonderheit des Beschlusses

Der Beschluss (Geschäftszeichen des VG Hamburg: 3 E 1675/20) ist insofern bedeutend, als dass die Corona-Verordnung der Stadt Hamburg es eigentlich nur Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² gestattet, den Betrien wieder aufzunehmen.

Die Verkaufsläche von SportScheck liegt aber über 800 m², so dass SportScheck entweder nicht wieder hätte öffnen dürfen, oder aber hätte die Verkaufsfläche auf maximal 800 m² verkleinern müssen. Beides kam für SportScheck offensichtlich nicht in Frage.